Der Grundtatbestand der Gewinneinkünfte
Der Einkünftetatbestand der sonstigen selbständigen Arbeit in § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird nach heute allgemeiner Ansicht eng ausgelegt. Eine Tätigkeit kann demnach nur dann unter diesen Tatbestand fallen, wenn sie den drei im Gesetz genannten Tätigkeiten (Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, Aufsichtsratstätigkeit) ähnlich ist. Der Autor untersucht anhand der klassischen Auslegungsmethoden, ob diese Ansicht haltbar ist. Er kommt insbesondere durch ...